AGB`S
Allgemeine Geschäfsbedingungen
der Autotechna International GmbH (Übungsfirma)
Stand 01. Januar 2010
Allgemeines
Unsere Lieferungen, Lohnverarbeitungen und Dienstleistungen liegen den nachstehenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
Angebote und Preise
Unsere Angebote sind, wenn nicht anders vereinbart, in Bezug auf Preis, Menge, Liefertermin und Liefermöglichkeit freibleibend. Alle Preise verstehen sich in Euro (€) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Kauf eines Automobils werden die Überführungskosten zusätzlich berechnet.
Lieferung
Katalog- und Angebotspreise gelten ab Lager Bremen. Die Artikel werden in handelsüblichen Verpackungen geliefert. Verpackungs- und Transportkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden per eigenen LKW, Bahn, Post, Paketdienst oder Spedition unserer Wahl, auch wenn frachtfrei auszuliefern ist. Bei Reparatur- oder Montagearbeiten vor Ort oder in unserer Werkstatt geht die Gefahr nach Fertigstellung auf den Kunden über.
Mindestauftragswert
Der Mindestauftragswert beträgt 50,00 €. Bei Aufträgen, die diesen Warenwert unterschreiten, berechnen wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 5,00 € je Auftrag.
Lieferzeit
Zugesagte Lieferzeiten gelten lediglich als Zeitangabe für den Versand der Ware. Alle durch höhere Gewalt, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen oder sonstige im eigenen oder Betrieben unserer Lieferanten entstehenden Störungen berechtigen uns, die Durchführung der Aufträge wahlweise bis nach Eintritt normaler Zustände hinauszuschieben oder von den Verträgen zurückzutreten, ohne dass der Käufer irgendwelche Ansprüche gegen uns geltend machen kann.
Gewährleistung
Neue Produktionsverfahren und ständige Weiterentwicklungen können zu Modell- und Designänderungen führen. Die im Katalog vorhandenen Abbildungen und Erläuterungen sind daher nicht bindend. Unsere Gewährleistung besteht vorrangig in der Verpflichtung, Besserung bzw. Vervollständigung herbeizuführen. Ist dies nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar, kann Ersatzlieferung beansprucht werden. Die erfolgte Rücksendung der beanstandeten Ware ist jedoch Voraussetzung für einen Ersatzanspruch. Die Haftung für unmittelbare Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen für Warenlieferungen sind innerhalb von 30 Tagen abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 45 Tagen netto Kasse ab Rechnungsdatum zahlbar. Unsere Rechnungen für Lohnarbeiten sowie den Verkauf von Kraftfahrzeugen sind sofort netto Kasse zahlbar. Bei Herausgabe von Akzepten gehen die Kosten der Diskontierung zu Lasten des Bezahlenden. Bei Stundungen oder verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen berechnet, welche in der Regel 8 Prozentpunkte über dem gültigen Basiszinssatz liegen.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Dieses bezieht sich auch auf bereits weiterverkaufte oder verarbeitete Ware.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Verpflichtungen aus einem Auftragsverhältnis ist für beide Teile Bremen. Der Gerichtsstand, soweit dieser nicht vom Gesetzgeber bereits bestimmt wurde, ist Bremen.
Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ab dem 1. Januar 2010 in Kraft und haben bis zur Ablösung durch eine Neufassung Gültigkeit.
Die Angaben über Preise, Lieferumfang und Leistungen entsprechen den zum Zeitpunkt der Drucklegung vorhandenen Kenntnissen. Änderungen sind vorbehalten.